Konzept
Der § 6b-Fonds ist eine Sonderform eines geschlossenen Immobilienfonds. Als Spezialfonds richtet er sich an Investoren, die gemäß §§ 6b/6c EStG aus der Veräußerung von Betriebsvermögen Rücklagen nach dem 31.12.2001 gebildet haben. Dies trifft insbesondere bei nicht buchführenden Land- und Forstwirten, bei Gewerbetreibenden und bei Angehörigen freier Berufe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zu. Die Beteiligung an einem § 6b-Fonds bietet diesen Investoren die Möglichkeit, einen Veräußerungsgewinn bzw. eine gemäß §§ 6b/6c EStG gebildete Rücklage sofort steuerneutral zu übertragen, um einen Liquiditätsaufwand durch die sofortige Besteuerung des Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung einer §§ 6b/6c-Rücklage und den für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, anfallenden Gewinnzuschlag von 6% zu vermeiden.
Vorteile
Der Anleger erhält eine Liquiditätsersparnis statt Steuerzahlung durch Vermeidung einer sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung von Rücklagen gemäß §§ 6b/6c EStG. Es besteht nur ein geringer Kapitaleinsatz bei hohem Übertragungsfaktor. Die auf die Gewinne aus der Beteiligung anfallenden Steuerzahlungen, die sich aus der Auflösung der §§ 6b/6c EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz nach Verrechnung mit den Ergebnissen aus der Hauptbilanz der Fondsgesellschaft ergeben, können (ganz oder teilweise) durch die Ausschüttungen beglichen werden. Eine komfortable Beteiligungsform: Das gesamte Immobilienmanagement sowie die steuerliche Bearbeitung werden von einem erfahrenen Fondsmanagement und deren Beratern durchgeführt. Für spezielle Produkt-Empfehlungen oder zur individuellen Gestaltung nehmen Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit uns. Hier finden Sie entsprechende Produkte.