user_mobilelogo

Konzept
Der § 6b-Fonds ist eine Sonderform eines geschlossenen Immobilienfonds. Als Spezialfonds richtet er sich an Investoren, die gemäß §§ 6b/6c EStG aus der Veräußerung von Betriebsvermögen Rücklagen nach dem 31.12.2001 gebildet haben. Dies trifft insbesondere bei nicht buchführenden Land- und Forstwirten, bei Gewerbetreibenden und bei Angehörigen freier Berufe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zu. Die Beteiligung an einem § 6b-Fonds bietet diesen Investoren die Möglichkeit, einen Veräußerungsgewinn bzw. eine gemäß §§ 6b/6c EStG gebildete Rücklage sofort steuerneutral zu übertragen, um einen Liquiditätsaufwand durch die sofortige Besteuerung des Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung einer §§ 6b/6c-Rücklage und den für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, anfallenden Gewinnzuschlag von 6% zu vermeiden.
 
Vorteile
Der Anleger erhält eine Liquiditätsersparnis statt Steuerzahlung durch Vermeidung einer sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung von Rücklagen gemäß §§ 6b/6c EStG. Es besteht nur ein geringer Kapitaleinsatz bei hohem Übertragungsfaktor. Die auf die Gewinne aus der Beteiligung anfallenden Steuerzahlungen, die sich aus der Auflösung der §§ 6b/6c EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz nach Verrechnung mit den Ergebnissen aus der Hauptbilanz der Fondsgesellschaft ergeben, können (ganz oder teilweise) durch die Ausschüttungen beglichen werden. Eine komfortable Beteiligungsform: Das gesamte Immobilienmanagement sowie die steuerliche Bearbeitung werden von einem erfahrenen Fondsmanagement und deren Beratern durchgeführt. Für spezielle Produkt-Empfehlungen oder zur individuellen Gestaltung nehmen Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit uns. Hier finden Sie entsprechende Produkte.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.